Gesetz - KVG
Am 18. März 1994 wurde das Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG verankert. Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) dient in der Schweiz dazu, alle Bevölkerungsschichten im Krankheitsfall finanziell abzusichern. Gemäss dem KVG müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personen einer Krankenkasse angehören. Das KVG enthält einen abschliessenden Pflichtleistungskatalog, so dass die Krankenversicherer in der Grundversicherung weder Leistungen weglassen noch zusätzliche Leistungen erbringen dürfen.

Die Unterschiede zeigen sich einzig in der Höhe der Prämien, im Angebot von alternativen Versicherungsmodellen und den Dienstleistungen.  Alle zusätzlichen Leistungen können als Zusatzversicherungen angeboten werden, für die das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) massgebend ist.


Leistungskatalog der Krankenversicherung
Unter dem Leistungskatalog versteht man eine Aufzählung der Leistungen, für welche die obligatorische Grundversicherung aufkommen muss. Diese sind allerdings nicht alle ausdrücklich aufgezählt. Die Artikel 24-40 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) halten fest, dass die Behandlung kranker und verunfallter Menschen durch Ärztinnen, Ärzte, Spitäler und Angehörige gewisser anderer Gesundheitsberufe grundsätzlich von der Grundversicherung zu bezahlen ist.


Pflichtleistungen der Grundversicherung
Nachfolgend wird beschrieben, welche Leistungen durch die Grundversicherung per Gesetz gedeckt sind:

Ärztliche Unter-suchungen und Behandlungen

Welche ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen Pflichtleistungen sind, ist im Detail immer noch nicht konkret umrissen, d.h. es gibt weder eine Positiv- noch eine Negativliste. Die Krankenkasse vergütet grundsätzlich alle Behandlungen, die von einem Arzt oder einer Ärztin vorgenommen werden.

Leistungen anderer Leistungserbringer

Pflichtleistungen der Physiotherapie, Ergotherapie, Spitex und Pflegeheimleistungen, Logopädie und der Ernährungsberatung sind detailliert geregelt.

Nichtärtzliche Psychotherapie

Die nichtärztliche Psychotherapie ist bei den Pflichtleistungen im KVG nicht erwähnt. Wann diese Berufsgruppe in eigener Praxis kassenpflichtige Leistungen erbringen können wird, kann heute noch nicht sicher vorausgesagt werden. Seit 1984 Pflichtleistung ist hingegen die delegierte Psychotherapie, bei der der nichtärztliche Psychotherapeut als Arbeitnehmer in der Praxis und unter Aufsicht des delegierenden Arztes arbeiten muss.

Medikament

Grundversicherung darf nur die in der Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) und in der Spezialitätenlisten (SL) aufgeführten Medikamente bezahlen (siehe BAG / Gesetze / Azneimittel).

Analysen

Die kassenpflichtigen Laboranalysen sind in der Analysenliste aufgeführt. Eine besondere Liste bezeichnet die Analysen, die Arzt oder Ärztin im Praxislabor vornehmen können. (siehe BAG / Gesetze / Analysen).