Krankenversicherungen im Ausland

Entgegen der allgemeinen Annahme, vergütet die obligatorische Krankenversicherung nicht immer alle medizinischen und ambulanten Kosten im Ausland. Selbst wenn infolge eines Unfalls die Rückführung des Patienten medizinisch nicht zu verantworten ist, übernimmt die Grundversicherung nur maximal den doppelten Betrag, den die gleiche Behandlung in der Schweiz gekostet hätte. Das gilt auch für Behandlungen in EU/EFTA Ländern, wo den Haltern einer europäischen Krankenversicherungskarte die Kosten zu den gleichen Bedingungen erstattet werden, welche die Gesetzgebung des entsprechenden Landes für seine Versicherten vorsieht. Man darf auch nicht vergessen, dass die obligatorische Grundversicherung eine Rückführung im Allgemeinen nicht deckt. Auch werden Bergung und Transport zum nächstgelegenen Spital nur bis zu 50% der Kosten (max. CHF 500.- im Jahr) vergütet.

Zusatzversicherung im Ausland

Als Ergänzung zu den von der Grundversicherung erbrachten Leistungen übernimmt eine Zusatzversicherung die Kosten für eine Rückführung sowie die Vergütung der Behandlungskosten, die über den durch die Grundversicherung gedeckten doppelten Betrag einer Schweizer Behandlung hinausgehen. Doch Achtung: im Gegensatz zu den Leistungen der Grundversicherung, die gesetzlich festgelegt und daher identisch für alle Krankenversicherer sind, variieren jene der Zusatzversicherungen stark. Beispielsweise beschränken sich einige auf gewisse Reiseziele, während andere nur unter besonderen Bedingungen gewährt werden. Zudem wird im Schadensfall meistens eine Kostenbeteiligung verlangt. Erwähnenswert wäre auch noch, dass Sie mit Ihrer Versichertenkarte, unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Karte für die Grund- oder die Zusatzversicherung handelt, überall in Europa das Recht auf dieselbe medizinische Versorgung wie in der Schweiz haben.

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