Ab 2012 tritt eine neue Spitalfinanzierung in Kraft. Die für Sie relevante Änderung ist, dass Sie in Zukunft in jedes Spital das auf einer kantonalen Spitalliste aufgeführt ist gehen können. Aber Achtung: Die Krankenkasse vergütet nur den Tarif des Wohnkantons! Möglicherweise ist die allgemeine Abteilung in anderen Kantonen teurer. Diese zusätzlichen Kosten bleiben ohne entsprechenden Zusatz beim Patienten hängen. Fazit: Wer sich allgemein in einem ausserkantonalen Spital behandeln lässt und das Risiko der Mehrkosten nicht selbst tragen will, benötigt weiterhin eine Spitalzusatzversicherung.